Rechtsform
n.p.EU Hannes Franz Fuchs

Kammer/Verband
Wirtschaftskammer

Sonstige Aufsichtsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung

Geschäftsführer
Hannes Fuchs

UID
ATU 48799304

Adresse

Oberer Markt 105

8410 Wildon

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www.radfuchs.at

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radfuchs@aon.at

Telefon: +43 318228977

Inhalt des Onlineangebotes

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Verweise und Links

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Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Seitenverantwortliche ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Seitenverantwortlichen selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Seitenverantwortlichen der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Seitenverantwortlichen nicht gestattet.

Datenschutz

Datenschutzerklärung

(AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen


Sämtliche Rechtsgeschäfte werden nur unter der Voraussetzung geschlossen, dass die AGB`s des Unternehmens in der jeweils geltenden Form zu Anwendung kommen.

Reklamationen

Bei Übernahme der Wahre ist diese durch den Kunden sofort auf allfällige Mängel zu kontrollieren. Reklamationen sind ausschliesslich nach den jeweiligen Herstellervorgaben abzuwickeln.

Gewährleistung und Haftung für Sachschäden

Die Gewährleistungsfrist betreffend gebrauchter Wahren wird im wechselseitigen Einvernehmen um bzw. auf 1 Jahr verkürzt.

Die Haftung für Sachschäden an, zur Ver- oder Bearbeitung übergebenen Gegenständen, insbesondere an Fahrrädern wird für den Fall der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Zahlungskonditionen und Eigentumsvorbehalt

Rechnungen sind mit Erhalt abzugsfrei unverzüglich zu bezahlen. Bis zu Bezahlung der Rechnung bleibt die jeweilige Wahre im Eigentum des Unternehemens. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt ein Verzugszinssatz von 9% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz als vereinbart.

Aufrechnungsverbot

Ausdrücklich festgehalten wird, dass gegen bestehende Zahlungsverpflichtungen nur mit Forderungen aufgerechnet werden darf, welche durch das Unternehmen in notarieller Form anerkannt oder gerichtlich tituliert wurden.

Schriftformgebot

Sofern nicht ein strengeres Formerfordernis gilt, bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB´s zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Unterfertigung durch die Parteien in einheitlicher Urkunde. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Erfordernis.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung gilt zwischen den Parteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

Gerichtsstandsvereinbarung

Für jegliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das sachlich in Betracht kommende Gericht für Graz ausschließlich zuständig, sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzes nicht entgegenstehen.